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Datensouveränität in der IT-Beschaffung: Warum Daten kein „Beiwerk“ sein dürfen

Die Kolleginnen und Kollegen von Open.NRW haben mit dem Praxisleitfaden „Datensouveränität im Kontext von Open Data“ einen aktuellen, praxisnahen Leitfaden vorgelegt, der öffentliche Verwaltungen bei einer strategischen, rechtssicheren und nutzerorientierten Datennutzung unterstützt. Auch wenn das Dokument im Umfeld von Open Data entwickelt wurde, lassen sich die enthaltenen Empfehlungen unmittelbar auf die interne digitale Infrastruktur und die IT-Beschaffung übertragen. Für Kommunen in Hessen ist der Leitfaden damit ein wertvolles Werkzeug – insbesondere dort, wo Daten das Rückgrat zentraler Verwaltungsprozesse bilden.

Im Rahmen des Förderprojekts Smart KIKZ arbeiten Offenbach und Gießen intensiv daran, urbane Daten systematisch nutzbar zu machen und kommunale Datensouveränität zu stärken. Auf der Suche nach praxisbewährten Ansätzen sind wir auf den Leitfaden gestoßen – und greifen ihn auf, weil er genau jene Herausforderungen adressiert, die uns täglich begegnen.

Mit der fortschreitenden Digitalisierung wächst die Bedeutung kommunaler Daten kontinuierlich. Sie ermöglichen moderne digitale Services, unterstützen datenbasierte Entscheidungen und bilden die Grundlage für Innovation – von smarter Stadtentwicklung bis hin zu effizienteren Abläufen in der Verwaltung. Umso problematischer ist es, dass die Datenkomponente bei der Beschaffung neuer IT-Systeme in der Praxis noch häufig unterschätzt wird. Der Praxisleitfaden macht deutlich: Datensouveränität beginnt nicht erst beim Umgang mit bestehenden Daten, sondern bereits vor der Anschaffung eines Systems.

Standardvertragswerke wie die EVB-IT regeln in der Regel technische Leistungen, Service-Level und Support, greifen aber die besonderen Anforderungen an Daten – ihre Erhebung, Verarbeitung, Übergabe und spätere Migration – nur unzureichend auf. Fehlen hierzu konkrete vertragliche Regelungen, entstehen schnell Abhängigkeiten von Dienstleistern, unklare Zuständigkeiten oder zusätzliche Kosten etwa für Datenexporte. Datensouveränität wird so im Nachhinein teuer „erkauft“, statt von Beginn an mitgedacht zu werden.

Ein Beispiel aus der kommunalen Praxis verdeutlicht dieses Risiko: In einem städtischen Versorgungsbetrieb sollte der Export von Daten plötzlich gesondert vergütet werden – obwohl die Daten eindeutig in der Verantwortung der Kommune lagen. Zwar konnte der Zugriff am Ende wiederhergestellt werden, der Vorgang verursachte jedoch erheblichen Aufwand und Verzögerungen.

Ein weiteres Beispiel zeigt, dass zahlreiche urbane Daten, die im öffentlichen Raum entstehen, für die Verwaltungen faktisch unzugänglich bleiben, wenn ihre Nutzung nicht bereits im Vorfeld eindeutig vertraglich geregelt wurde. So erheben beispielsweise Carsharing-Anbieter Mobilitätsdaten, stellen der Kommune jedoch oft, wenn überhaupt, nur stark aggregierte Übersichten bereit. Einen Zugriff auf die zugrundeliegenden Daten, der für Verkehrsplanung oder die Optimierung von Mobilitätsangeboten essenziell wäre, ist vertraglich oft nicht vorgesehen. Eine nachträgliche Datenfreigabe ist dann entweder gar nicht oder nur gegen zusätzliche Kosten möglich.

Diese Fälle zeigen exemplarisch, wie wichtig präzise vertragliche Vereinbarungen zu Datenhoheit, Datenzugriff und Datenportabilität sind.

Die im Leitfaden enthaltenen und verlinkten Musterklauseln liefern hierfür konkrete Ansatzpunkte. Sie adressieren unter anderem die Bereitstellung von Daten in offenen, maschinenlesbaren Formaten, die Unterstützung bei Systemwechseln sowie Regelungen zur Fortführung von Leistungen während einer Migration. Werden solche Aspekte frühzeitig in Vergabeunterlagen und Verträge aufgenommen, stärkt dies dauerhaft die Datensouveränität der Kommune und reduziert das Risiko unnötiger Mehrkosten oder Lock-in-Effekte.

Für Kommunen in Hessen gilt daher genauso wie andernorts: Datensouveränität ist ein strategischer Erfolgsfaktor der digitalen Verwaltung. Sie beginnt bei vielen IT-Projekten mit einer einfachen, aber grundlegenden Frage: Wie stellen wir sicher, dass unsere Daten dauerhaft in unserer Hand bleiben?